5 Jahre

Mitarbeiterin Howe, Jugendamt Pankow weist das EFB an, dem Vater und Kind keine Hilfe zu leisten - Kindesgefährdungen werden in Kauf genommen !


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  • Spruch

    Bei schlechten Beamten helfen uns die besten Gesetze nichts.


    Erstellungsdatum : 10.12.2019

    Mitarbeiter beim EFB verweigern Vater und Kind Beratung nach häuslicher Gewalt durch die Mutter - in Bezirk Pankow sind Männer bei häuslicher Gewalt immer die Schuldigen - in Pankow werden Männer diskriminiert !

    wenn sie als Mann mit häuslicher Gewalt zu tun hatten, werden sie im Jugendamt Pankow kein Ansprechpartner finden.....


    weitere Informationen zur Kindschaftssache und dem Wirken von Frau Howe können im Blog jugendamt-howe-01.behörde-willkür.de eingesehen werden.

    über die Aufgaben des EFB können Informationen im Blog jugendamt-efb.behörde-willkür.de eingesehen werden.

    wie schon dort beschrieben, wurde bei einer Anhörung, unter Mitwirkung von Frau Howe, festgelegt,

    der Kindesvater wendet sich an die EFB Pankow zur therapeutischen Abklärung für die Tochter.

    Daraufhin wurde versucht, mit dem EFB, einem Bereich des Jugendamtes Pankow, ein Termin zu vereinbaren, was nicht möglich war.

    Erziehungs- und Familienberatung Bezirksamt Pankow - Information zu den Aufgaben im Internet 2016

    EFB Angebote im Internet - Womit kann man sich an uns wenden :
    - familiäre Konflikte und Beziehungskrisen, individuelle Lebenskrisen;
    - familiäre Belastungen, wie chronische Erkrankungen, Arbeitslosigkeit, Behinderungen, die die Entwicklung Ihrer Kinder beeinträchtigen;
    - wenn Ihnen in der Erziehung Ihrer Kinder die Probleme über den Kopf wachsen oder Sie bei Entwicklungsproblemen konkrete Fragen haben;
    - Lernschwierigkeiten, Verhaltensauffälligkeiten, psychosomatische Beschwerden Ihrer Kinder;
    - Trennung, Scheidung, Paarprobleme;
    - Gewalt und Missbrauch;
    - Identitäts- und Lebensfragen, die in der Pubertät den Alltag belasten.
    Unsere Angebote stimmen wir im Einzelfall auf den Bedarf der Ratsuchenden ab (z.B. Familiengespräche/-therapie, Elternberatung, Paarberatung/-therapie, Psychodiagnostik, Krisenintervention, Beratung von Fachkräften).


    nachdem es nicht möglich war, ein Termin zur therapeutischen Abklärung bei der Tochter zu erhalten, führte Frau Büttner und Herr Becker vom EFB Amalienstr. am 15.9.2016 ein Gespräch mit den Eltern. Hier erwies sich, dass Frau Büttner überhaupt nicht vorbereitet war, denn sie wußte nicht einmal den Namen vom Vater. Das Gespräch fand auch schnell ein Ende, da die Mutter sich nicht den angesprochenen Tatsachen stellen wollte. Dies waren z.B. Beeinflussungen des Kindes und die in Länge gezogenen Verabschiedungen der Mutter vom Kind. Am 29.9.16 sollte ein weiteres Gespräch mit beiden Eltern stattfinden. Dies war aber nicht möglich, da die Mutter nach mehreren Einzelgesprächen im Jugendamt das gemeinsame Gespräch mit dem EFB abgesagt hat. Hierzu wurde der Vater jedoch von Frau Büttner nicht informiert, so daß er am 29.9.16 alleine Frau Büttner gegenübersaß und sich von Frau Büttner sehr ausgedehnt einen falschen Vorwurf anhören mußte,
    der Großvater hätte am 22.9.16 im Jugendamt dargestellt :
    "es findet zwischen Tochter und Mutter kein Umgang mehr statt"
    Diese Information kam von der Mutter in Geheimsitzungen der Mutter mit dem EFB. und Frau Büttner hielt es nicht für notwendig, den Wahrheitsgehalt zu überprüfen, denn das Jugendamt Pankow kann ja häusliche Gewalt von Frauen nicht wahrhaben. So hat Frau Büttner diese Lüge von der Mutter genutzt, den Vater in ca 80% der Gesprächszeit runterzuputzen. Dies erfolgte obwohl die angebliche Fachkraft hätte an den starren Ansichten von der Mutter am 15.9.16 erkennen können und müssen:
    - da hat Sie festgestellt, der Vater ist der Schlimme
    - begleiteten Umgang will sie nicht
    - sie wird den Vater wegen Kindesentführung anzeigen
    - wir sehen uns vor Gericht, es ist ihr gutes Recht auf unbegleiteten Umgang
    - du wirst schon sehen, du wirst auch noch beim JA um Umgang betteln
    - du kannst nicht machen, was du willst, ......... ist nicht deine Puppe
    - sie kann ihr Kind verabschieden, wie sie will
    - was kann ich dafür, daß meine Schwester postet
    - sie verabschiedet sich, hau ab du Loser
    Da bestand genügend Potential, den Hang von der Mutter zum Lügen erkennen zu können, denn ihr sind folgende Fälle bekannt.
    - sie streitet jegliche Gewalt ab, obwohl diese stattgefunden hat
    - sie unterstellt, sie wurde aus der Wohnung ausgeschlossen
    - sie hat ein halbes Jahr kein Umgang gehabt
    - sie hat mit den Diffamierungen im Internet nichts zu tun
    noch einige Bemerkungen zur Sache :
    der Großvater hat eine solche Behauptung, es findet kein Umgang mehr statt, im Jugendamt nicht getätigt. Auch wurde am 22.9.16 vom Großvater keine direkte Übergabe, wie von der Mutter behauptet, realisiert, die Tochter wurde an Frau Köhler übergeben und auch von ihr wieder übernommen, so daß ein Kontakt mit der Mutter gar nicht gegeben war. Mit dem ausdauerden Rumhacken auf diesem Thema, hat Frau Büttner sich disqualifiziert. Sie hätte sich besser in Ihrem Hause abstimmen müssen, bevor sie Vorwürfe massiv anbringt. Aber Vorbereitung auf Gespräche, scheint bei ihr nicht üblich zu sein, denn es ist nicht zu verstehen, daß Frau Büttner am 15.9.16 nicht einmal den Namen Ihres Gesprächspartners kannte.

    Zum Thema Umgang kam eine nicht nachvollziehbare Bemerkung :
    "sie brauchen sich keine Sorgen machen, brauchen sie nicht, müssen sie auch nicht Herr ........"
    Mit einer solch unqualifizierten Bermerkung wird nicht beruhig sondern die Sorgen nur vergrößert.

    Nach dieser Aktion wurde jegliche Beratung des Kindes und der Eltern vom EFB abgelehnt.
    hierzu ein Schreiben der Frau Schemmel Gesendet: Mo. 12.12.2016 15:38
    Sehr geehrter Herr ........ ,
    als Fachdienstleiterin des Fachdienstes 3 (Erziehungs- und Familienberatung) beim Jugendamt beantworte ich Ihre Anfrage an meine Mitarbeiterin Frau Büttner vom 12.12.2016. In dem Gesprächstermin vom 24.11.2016 sind die verschiedenen Positionen zwischen Ihnen und meinen MitarbeiterInnen Herrn Becker und Frau Büttner abschließend geklärt worden. Der Austausch einer Aktennotiz war nicht vereinbart. Meine MitarbeiterInnen werden dazu keine Stellung beziehen. Nach Abschluss des familiengerichtlichen Verfahrens können sich die Eltern Ihrer Enkelin Wilhelmine ggf. erneut zu gemeinsamen Beratungsgesprächen bei uns oder in einer anderen Beratungsstelle anmelden. Aus fachlicher Sicht ist es uns nicht möglich, mit den Eltern von Sorgeberechtigten (Großeltern der betroffenen Kinder) über das Beratungsanliegen unserer Klienten in Austausch zu treten. Bitte haben Sie dafür Verständnis! Ich bedauere, Ihnen keine andere Antwort geben zu können und verbleibe mit freundlichen Grüßen Schemmel Fachdienstleiterin Jug 3

    der EFB vertritt den Standpunkt - solange gerichtliche Auseinandersetzungen bestehen, kann nicht beraten werden.

    dies sehen andere Jugendämter ganz anders, dort wird nach der Maxime gehandelt, insbesondere bei gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen den Eltern, sind Beratungen erforderlich, um möglichst Annäherunge bei den Eltern zu erzielen.

    Das EFB hat sich lt. Werbung die Aufgabe gestellt, Eltern, Kindern und Jugendlichen in familiären Fragestellungen und Konfliktsituationen beraterische und therapeutische Hilfe anzubieten. Dies schließt sowohl normale Alltagsfragen als auch dramatische Notsituationen ein. - dies wird in Pankow aber nicht realisiert, wenn Männer Hilfe benötigen.

    ein persönlicher Rat : wenn sie männlich sind, vermeiden sie unbedingt die Zuordnung zum Jugendamt Pankow aber zu mindestens zu den Mitarbeitern Bandlow, Büttner und Howe

    

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